Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung. Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können.
Sie kann auch angeordnet werden, um zu klären, ob eine auffällig gewordene fahrzeugführende Person noch geeignet zum Lenken eines Motorfahrzeugs ist.
Angewandt wird diese Kontrollfahrt bei Personen mit ausländischem Führerausweis, bei Senioren oder bei Fahrzeugführenden mit medizinischen
Einschränkungen.
Bei der Kontrollfahrt wird das verkehrsgerechte Fahren anhand folgender Punkte geprüft:
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Einwandfreie Fahrzeugbedienung
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Situativ korrektes Einspuren
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Kenntnisse der allgemeinen Verkehrsregeln
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Kenntnisse der Vortrittregelung
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Verhalten im Verkehr
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Vorausschauende und gleichmässige Fahrweise
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Fahren nach Wegweiser
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Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
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Das sichere Absolvieren von min. zwei der insgesamt sechs Manöver
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Absolvieren einer Notbremsung
Es bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung aufgrund von Medizinischen Gründen.
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Bei Ihnen konnte die Fahreignung im Rahmen der bisherigen medizinischen Untersuchung nicht definitiv geklärt werden.
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Es bestehen altersbedingte Zweifel an der Fahrkompetenz /-eignung.
Die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung wird von einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes zusammen mit einem darauf spezialisierten Arzt
durchgeführt.
Der Verkehrsexperte ist für die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung verantwortlich und beobachtet Ihre technischen Fertigkeiten, der Arzt erfasst die medizinisch
relevanten Verhaltensweisen.
Weitere
Infos
Sie besitzen einen ausländischen Führerausweis.
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Dann müssen Sie eine Kontrollfahrt absolvieren, um nach bestandenem Test den schweizerischen Führerausweis zu erhalten.
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Die Fahrt wird allein mit einem Verkehrsexperten des Strassenverkehrsamtes als Beifahrer in deutscher Sprache absolviert.
Weitere Infos
Zu beachten gilt in allen Fällen:
Die Kontrollfahrt ist eine Prüfung!
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Ich empfehle daher dringend vor der Anmeldung ein paar Fahrstunden zu nehmen, um Ihr Wissen und Können auf den neusten Stand zu bringen.
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Um etwaige Verzögerungen bei einem Führerscheinwechsel zu vermeiden, sollte die Kontrollfahrt innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung
absolviert werden.
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Die Kontrollfahrt zur Überprüfung der Medizinischen Fahreignung sollte innerhalb von 6–8 Wochen nach der verkehrsmedizinischen Untersuchung stattfinden.
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Die Kontrollfahrt dauert 45–60 Minuten.
Die Kontrollfahrt muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Gesuchs absolviert werden.
Es spielt keine Rolle, ob die Kontrollfahrt mit einem Handschalter oder Automat absolviert wird. Nach bestandenem Test darf jede Art von Auto der
Kategorie B gelenkt werden.
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur
Folge.
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Der (ausländische) Führerschein wird aberkannt.
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Die entsprechende Kategorie muss von Grund auf neu beantragt werden. Bei der Kategorie B bedeutet dies Nothilfekurs, Theorieprüfung,
Verkehrskunde, praktische Fahrprüfung.