Der Nothelferkurs ist der erste Schritt auf dem Weg zum Führerausweis.
Nach erfolgreichem Kursabschluss erhältst du den Nothelferausweis, den du für die Beantragung des Lernfahrausweises benötigst.
Der Kurs umfasst 10 Lektionen, ist 6 Jahre gültig und kann bereits vor dem 16. Altersjahr besucht werden.
Wenn du noch keinerlei Ausweise zum Führen eines Motorfahrzeuges hast, führt der Weg zuerst zur Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde. Diese Behörde bestätigt deine Identität und leitet das Lernfahrausweisgesuch an das zuständige Strassenverkehrsamt weiter.
Das Strassenverkehrsamt erteilt dir die Zulassung zur Theorieprüfung und nach bestehen derselbigen erhältst du den Lernfahrausweis per Post zugeschickt.
Liste der Strassenverkehrsämter
Für eine korrekte Einreichung benötigst du:
Dein Antrag wird von der Motorfahrzeugkontrolle MFK überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhältst du die Anmeldekarte für die Theorieprüfung.
Sobald du dich genügend für die Theorieprüfung vorbereitet hast, kannst du die Anmeldekarte ausfüllen und die Prüfung bei dem für deinen Ort zuständigen Strassenverkehrsamt absolvieren.
Die Theorieprüfung besteht aus 50 Fragen und wird am Computer absolviert. Für die Prüfung stehen dir 45 Minuten zur Verfügung. Um die Prüfung zu bestehen, sind mindestens 135 von 150 Punkten erforderlich. Heisst es sind maximal 15 Fehlerpunkte erlaubt.
Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung empfehlen sich aktuelle Schweizer Lern-Apps und Theorieprogramme wie z.B. iTheorie. Diese enthalten die offiziellen Prüfungsfragen und ermöglichen realistische Prüfungssimulationen.
Wichtig! Nicht das Auswendiglernen der Fragen, sondern das Verstehen der Verkehrsregeln und Verkehrssituationen ist das Ziel. Ein reines auswendig Lernen rächt sich spätestens beim praktischen Fahren ;)
💡 Tipp: Wer regelmässig 10–15 Minuten pro Tag lernt, erzielt meist bessere Resultate als mit wenigen langen Lernsitzungen kurz vor der Prüfung.
Der Lernfahrausweis wird dir nach bestandener Theorieprüfung per Post zugesandt.
Nach dem Erhalt dieses Ausweises kannst du gleich mit dem praktischen Fahren beginnen.
Deine Begleitperson muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises
Kategorie B sowie 23 Jahre oder älter sein.
Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.
Mit dem Lernfahrausweis beginnt die praktische Ausbildung. Ziel ist es, das Fahrzeug sicher und selbstständig im heutigen Strassenverkehr zu beherrschen und optimal auf die praktische Führerprüfung vorbereitet zu sein.
Die Anzahl benötigter Fahrlektionen ist von Person zu Person unterschiedlich und hängt unter anderem von Vorkenntnissen, Lerntempo und der Möglichkeit und Häufigkeit von privaten Übungsfahrten ab.
In meiner täglichen Praxis liegt die Anzahl Fahrlektionen bis zur Prüfungsreife häufig im Bereich von 25 bis 35 Lektionen.
Die Fahrausbildung ist deshalb meist ein Projekt über mehrere Monate und sollte entsprechend zeitlich und finanziell eingeplant werden.
Für Personen, die den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwerben, gilt zudem eine gesetzlich vorgeschriebene Lernphase von mindestens 12 Monaten vor der praktischen Führerprüfung.
Du kannst dich gerne bei mir für eine unverbindliche erste Fahrstunde per Tel. 079 485 29 24 oder via Kontaktformular melden.
Sobald du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, kannst du den Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen.
Der Kursnachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung.
Im VKU lernst du, Verkehrssituationen frühzeitig zu erkennen, Gefahren richtig einzuschätzen und dein Verhalten im Strassenverkehr entsprechend anzupassen. Das vermittelte Wissen unterstützt dich sowohl bei den Fahrstunden als auch später im selbstständigen Strassenverkehr.
Der Verkehrskundeunterricht besteht aus 4 Abenden à 2 Stunden oder 2 Abenden à 4 Stunden und findet regelmässig statt.
Wenn du die erforderliche Prüfungsreife erreicht hast, melde ich dich gerne für die praktische Führerprüfung an.
An der Prüfung zeigst du, dass du das Fahrzeug sicher beherrschst, Verkehrssituationen richtig einschätzen kannst und selbstständig am Strassenverkehr teilnimmst.
Nach bestandener Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe, welcher während drei Jahren gültig ist.
Hinweis: Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung ist grundsätzlich auch als Privatperson möglich.
Die Prüfung kann mit einem privaten Fahrzeug absolviert werden, sofern dieses den Anforderungen des Strassenverkehrsamtes entspricht. Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren im Besitz eines Führerausweises der Kategorie B sein. Der Führerausweis darf dabei nicht mehr auf Probe sein.
💡 Tipp: Die praktische Prüfung wird für Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus dem Zürcher Oberland in der Regel beim Strassenverkehrsamt Hinwil absolviert.
Während der dreijährigen Probezeit musst du einen eintägigen Weiterbildungskurs (WAB 2.0) absolvieren.
Der Kurs dient dazu, deine Fahrkompetenz weiterzuentwickeln und dich für Risiken und Gefahren im Strassenverkehr zu sensibilisieren.
Wichtig: Der WAB-Kurs muss innerhalb des ersten Jahres nach Erhalt des Führerausweises auf Probe besucht werden.
Wer diese Frist verpasst, muss mit zusätzlichen Kosten und administrativem Aufwand rechnen. Wird der Kurs auch danach nicht absolviert, kann der Führerausweis auf Probe seine Gültigkeit verlieren.
Den unbefristeten Führerausweis erhält nur, wer den obligatorischen WAB-Kurs erfolgreich besucht hat.
