Damit du den Lernfahrausweis anfordern kannst, brauchst du einen Nothelferausweis. Diesen erhälst du nach Abschluss des Nothilfekurses. Der Kurs besteht aus 10 Lektionen, ist 6 Jahre gültig und kann auch schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden.
Wenn du noch keinerlei Ausweise zum Führen eines Motorfahrzeuges hast, führt der Weg zuerst zur Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde. Diese Behörde bestätigt deine Identität und leitet das Lernfahrausweisgesuch an das zuständige Strassenverkehrsamt weiter.
Das Strassenverkehrsamt erteilt dir die Zulassung zur Theorieprüfung und nach bestehen derselbigen erhälst du den Lernfahrausweis per Post zugeschickt.
Gesuch für einen Lernfahrausweis
Liste der Strassenverkehrsämter
Für eine korrekte Einreichung benötigst du:
Dein Antrag wird von der Motorfahrzeugkontrolle MFK überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhältst du die Anmeldekarte für die Theorieprüfung. Sobald du dich genügend für die Theorieprüfung vorbereitet hast, kannst du die Anmeldekarte ausfüllen und die Prüfung bei dem für deinen Ort zuständigen Strassenverkehrsamt absolvieren.
An der Prüfung werden – je nach Kategorie – 30 bis 50 Fragen gestellt. Wer 90 Prozent der Fragen richtig beantwortet, hat die Prüfung bestanden und ist damit dem Lehrfahrausweis einen entscheidenden Schritt näher.
4. Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird dir nach bestandener Theorieprüfung per Post zugesandt. Nach dem Erhalt dieses Ausweises kannst du gleich mit dem praktischen Fahren
beginnen.
Deine Begleitperson muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Führerausweises Kategorie B sowie 23 Jahre oder älter sein.
Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre gültig.
5. Praktische Ausbildung
Der heutige Strassenverkehr verlangt einiges an Wissen und Können aller Teilnehmenden. Wer ein Fahrzeug am Prüfungstag sicher und flüssig führen möchte, sollte sich gezielt mit der Hilfe eines professionellen Fahrlehrers auf die praktische Prüfung vorbereiten.
Du kannst dich gerne bei mir für eine unverbindliche erste Fahrstunde entweder per Tel. auf
079 485 29 24 oder via Kontaktformular
melden.
Sobald du im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises bist, kannst du den Verkehrskundeunterricht besuchen. Der Kursnachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung zur praktische Führerprüfung.
Der Kurs besteht aus 4 Abenden à je 2 Stunden und findet regelmässig in Uster statt.
Die Kursbescheinigung ist 2 Jahre gültig.
Die Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung erfolgt am besten durch deinen Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe welcher 3
Jahre gültig ist.
8. Obligatorische Weiterbildung
In den 3 Jahren die dein Führerausweis auf Probe gilt, musst du zwei eintägige Weiterbildungskurse - sogenannte WAB Kurse - absolvieren. Schliesst du diese
Zweiphasenausbildung nicht innerhalb der 3 Jahre ab, verfällt dein Ausweis und du startest wieder bei Punkt 1.
Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 eine Revision der Führerscheinausweisvorschriften beschlossen.
Für die obligatorische Weiterausbildung (2-Phasen-Kurse) ergeben sich folgende Änderungen:
Abfahren.ch GmbH
Kämmoosstrasse 7
8608 Bubikon
Tel: 079 485 29 24
tr@abfahren.ch